STEPPKE
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Soziale Teilhabe in Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigung in Pflegefamilien zuständig.

Über den Trägerverbund STEPPKE, unter Federführung des LWL Referats Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche, werden Beratungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Pflegefamilien erbracht.
Als Teil des Trägerverbundes sind wir anerkannter Leistungserbringer im Bereich dieser Hilfe in Pflegefamilien gemäß § 80 SGB IX i.V.m §76 SGB IX.

In der Hauptsache übernehmen wir Pflegeverhältnisse aus dem Bereich des SGB VIII, nach Umwandlung in einen Fall der Eingliederungshilfe in den Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in Bezug auf den Leistungsberechtigten und in der Pflegefamilie

Bedürfnisorientierte Unterstützung des jungen Menschen als Leistungsberechtigten in seiner Pflegefamilie

Fachberatung und Begleitung der Pflegefamilie

Begleitung in krisenhaften Situationen

Kooperation mit Vomünder*innen und Vernetzung mit anderen beteiligten Diensten/Institutionen

Einbeziehung der Familie des leistungsberechtigten jungen Menschen

Unterstützung in formalen Fragen

Ihre Ansprechpartner für den Bereich "STEPPKE"

Die STEPPKE-Pflegefamilien werden durch ein professionelles Team beraten, das über ein hohes Maß an Berufserfahrung und fachlicher Kompetenz aus verschiedenen Disziplinen verfügt. Zusätzlich erhalten die Teammitglieder regelmäßig Fallsupervision und ihnen steht jederzeit ein erfahrener Co-Berater zur Seite.

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