
Vormundschaften
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§1 SGB XIII).
In der Regel wird diese Aufgabe von den Eltern wahrgenommen. Es gibt jedoch Fälle, bei denen dies aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist. In diesen Fällen übernimmt ein Vormund bzw. eine Vormundin das Sorgerecht für ein Kind oder eine*n Jugendliche*n das Kind bzw. der/die Jugendliche wird zum Mündel des Vormunds/der Vormundin.
Mit dieser Aufgabe gehen verantwortungsvolle und weitreichende Rechte und Pflichten einher, die zentrale Aspekte des Lebenslaufs des Mündels mitgestalten und beeinflussen können und deren Wahrnehmung und Sicherstellung uns als freiem Träger der Kinder- und Jugendhilfe daher eine Herzensangelegenheit ist.
Junge Menschen haben ein Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung
Eine zentrale Aufgabe unseres Vereins als Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist es, dieses Recht gemeinsam mit den jungen Menschen zu leben. Die Mündel werden alters- und entwicklungsgerecht an den sie betreffenden Themen und Entscheidungen beteiligt, soweit es möglich und mit unserer Verantwortung für das Wohl der Kinder vereinbar ist. Ziele von Beteiligung sind unter anderem die Selbstwirksamkeit des Mündels zu bewahren bzw. zu steigern.
Ihre Ansprechpartner für den Bereich der Vormundschaften
Für Aufnahmeanfragen und auch darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

